
Hundekampf, 1987
Öl auf Leinwand, 200 x 240 cm
Der Hund – Haushund, Dienstgebrauchshund, Herdengebrauchshund, Jagdhund, Assistenzhund – ist Sinnbild der Treue und Wachsamkeit, dienendes, schwanzwedelndes Wesen – und zugleich ein Schimpfwort; er wird gekost und gepäppelt, geprügelt und verjagt. Schon im Altertum kam der Mensch auf den Hund. Aus der Antike sind über 180 verschiedene Hundenamen überliefert. Den Römern waren Hunde Kampfgenossen in der Schlacht.
In bestimmten Kreisen ist der Kampfhund, auch in Deutschland, wieder in Mode gekommen – auch und bis heute als Teilnehmer an illegalen Hundekämpfen. Politiker, Tierärzte und Tierschutzgruppen forderten schon Ende der achtziger Jahre des letzten Jahrhunderts das Verbot der Züchtung, Haltung und Abrichtung von Kampfhunden, forderten einen „Führer- oder Waffenschein“ für Hundehalter.
Heute (2025) ist die Haltung sogenannter Kampfhunderassen – auch „Listenhunde“ genannt – streng geregelt – allerdings nicht einheitlich, sondern je nach Bundesland unterschiedlich. Typische Beispiele sind American Staffordshire Terrier, Bullterrier, Pitbull, Rottweiler. Die Haltung solcher Hunde ist meist nur mit Erlaubnis der zuständigen Behörde erlaubt und an strenge Auflagen gebunden. Es ist ein Sachkundenachweis des Halters erforderlich, die Vorlage eines Führungszeugnisses, es gibt eine Meldepflicht bei der Gemeinde. Auch die Einfuhr einiger Listenhunderassen ist generell verboten. Fortschritt also seit 1987 – aber laut PETA Deutschland vom 26.12.2024 finden immer noch illegale Hundekämpfe statt. (43)